Personenzählung für Einzelhändler und Veranstalter
Für wen gelten die Zugangsbeschränkungen?
- Stationärer Einzelhandel
- Supermärkte
- Modehäuser
- Einkaufszentren
Wie ist die Zugangsbeschränkung definiert?
- Ladenlokale bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche: Maximal 1 Person je 10 Quadratmeter
- Ladenlokale mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche: Maximal 80 Personen, zuzüglich 1 weitere Person je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche oberhalb der 800 Quadratmeter
Wie ist die Beispielrechnung der 20er-Regel bei 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche
Maximale Anzahl Personen =
80 Personen bis 800 Quadratmeter
+ 10 Personen für 200 Quadratmeter
= max. 90 Personen bei 1000 Quadratmeter
Wie ist die Techniklösung
Zur Einhaltung der neuen Corona Regeln für den Einzelhandel gibt es ein technisches Hilfsmittel durch automatisierte Zählung der Personen auf der Verkaufsfläche. Eine Zählung an bis zu 4 Eingangsbereichen und gleichzeitige Darstellung auf Monitoren nach Ampelprinzip für den Kunden. Alles DSGVO-Konform.
Die Maßnahmen der Zugangsbeschränkung bei unterschiedlichen Verkaufsflächen kann jetzt leicht umgesetzt werden und bei Veränderungen sofort angepasst werden.
Gibt es einen Investitionsschutz?
Die zusätzlichen Investitionen des Einzelhandels für technische Zählsysteme, oder zusätzliche Personalkosten werden jetzt geschützt:
- Kein zusätzlichen Personal zur Personenzählung nötig
- Das Personenzählsystem kann vollständig als Videoüberwachungsanlage genutzt werden